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Unternehmen
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Anderslautende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Auf Nebenabreden vor und bei Vertragsschluss kann sich der Kunde nur berufen, wenn wir diese unverzüglich schriftlich bestätigen. Von unseren Mitarbeitern abgegebene Erklärungen sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Wir sind berechtigt, die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten elektronisch zu speichern.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum. Sie unterliegen dem Urheberrecht und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich ab Werk zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ausschließlich Verpackung. Sofern keine Montagefestpreise vereinbart sind, rechnen wir Montagearbeiten zu unseren jeweils gültigen Montagesätzen ab. Montagefestpreise erstrecken sich nur auf die vereinbarten Arbeiten. Zusätzliche Arbeiten und von uns nicht zu vertretende Wartezeiten rechnen wir zu unseren Montagesätzen ab. Rechnungen sind vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen in EURO zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden können wir jede Einzellieferung von ihrer Vorausbezahlung in Höhe ihres Rechnungsbetrages abhängig machen.

4. Lieferfristen und Verzug

Lieferfristen verstehen sich ab Werk. Sie beginnen erst nach Klärung der bei Vertragsschluss noch offenen technischen Fragen, nach Eingang vom Kunden zu beschaffender Unterlagen wie Zeichnungen und Genehmigungen und/oder noch zu leistender Anzahlungen sowie Produktionsfreigaben zu laufen. Werden nach Vertragsabschluss vom Kunden zusätzliche oder geänderte Leistungen gefordert verlängern die Lieferfristen um die hierdurch verursachte Verzögerungszeit. Ein Lieferverzug unsererseits setzt in jedem Fall eine Mahnung des Kunden mit angemessener Nachfrist voraus. Hinsichtlich der Verzugsfolgen ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss von uns voraussehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 10 % des Wertes der Lieferware. Die Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und/oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Kunde hat uns drohende Verzugsfolgen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten entsprechend für vereinbarte Montagefristen. Die Montagefrist beginnt erst, wenn sämtliche vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen sind.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen und vorbehaltlosen Bezahlung unser Eigentum. Bestehen unsererseits noch weitere Forderungen gegen den Kunden, so bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung bestehen. Weiterveräußern darf der Kunde Vorbehaltsware nur, wenn er seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung nicht abgetreten, verpfändet oder sonst wie belastet hat. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, beim Kunden noch vorhandene Vorbehaltsware herauszuverlangen und die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Zur Feststellung unserer Rechte können wir sämtliche unsere Vorbehaltsrechte betreffenden Unterlagen/ Bücher des Kunden durch eine zu Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person einsehen lassen.

6. Sachmängel und Haftungsausschluss

Wir haften dafür, dass unsere Lieferware einschließlich vereinbarter Montagearbeiten bei Gefahrübergang mangelfrei ist. Die Beschaffenheit, Haltbarkeit, Verwendung und die zugesicherten Eigenschaften unserer Lieferware richten sich ausschließlich nach der schriftlich vereinbarten Spezifikation, Produktbeschreibung und/oder Bedienungsanleitung. Bei Werkstoff- oder Konstruktionsvorschriften des Kunden haften wir nicht für Eignung oder Zulässigkeit der gewünschten Werkstoffe oder Konstruktionen und haben insoweit keine besondere Prüfpflicht. Unsere Mängelhaftung ist grundsätzlich auf Nacherfüllung beschränkt. Nacherfüllung ist nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Weitergehende Mängelansprüche bestehen nur bei Ablehnung, Unmöglichkeit oder Scheitern der Nacherfüllung. Der Kunde hat die Lieferware nach Erhalt unverzüglich und sorgfältig auf offensichtliche Mängel und auf Produktsicherheit zu prüfen und uns offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Transportschäden hat der Kunde sofort beim Überbringer anzumelden. Bei Nichtbeachtung der Prüfund Anzeigepflicht sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen. Wir haften nicht für Folgen unsachgemäßer Behandlung, Verwendung, Wartung und Bedienung der Lieferware durch den Kunden oder seine Gehilfen sowie normaler Abnutzung. Auf Ersatz von Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für nicht an der Lieferware selbst entstehende Sach- und Vermögensschäden ist unsere Haftung insoweit auf den von uns bei Vertragsschluss voraussehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt unberührt. Mängelansprüche gegen uns verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme der gelieferten Ware, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.

7. Rechtsmängel

Wir haften lediglich dafür, dass die Lieferware im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten Dritter ist. Im Fall eines Rechtsmangels sind wir innerhalb von 12 Monaten verpflichtet, nach unserer Wahl ein entsprechendes Nutzungsrecht zu erwirken oder die Lieferware auszutauschen. Die Haftung für Rechtsmängel ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die Schutzrechtsverletzung durch Veränderung der Lieferware, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder in anderer Weise zu vertreten hat, wenn der Kunde uns nicht über geltend gemachte Ansprüche eines Dritten unverzüglich schriftlich unterrichtet, wenn der Kunde die Verletzung gegenüber dem Dritten anerkennt.

8. Gewerbliche Schutzrechte und Geheimhaltung

Für unsere Konstruktionen, Muster, Abbildungen, technischen Unterlagen, Kostenvoranschläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor, auch wenn der Kunde die Kosten für die Konstruktionen usw. übernommen hat. Sofern wir Waren nach vom Kunden vorgeschriebenen Konstruktionen liefern, haftet er uns dafür, dass durch ihre Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns alle aus solchen Rechtsverletzungen resultierenden Schäden zu ersetzen. Alles aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangte nicht offenkundige Wissen hat der Kunde Dritten gegenüber geheim zu halten.

9. Ersatzteile

Soweit eine Verpflichtung zur Bereithaltung von Ersatzteilen besteht, ist diese auf einen Zeitraum von fünf Jahren nach Abnahme der Lieferware begrenzt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Gelnhausen.